Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung sind wir Ihr diskreter Ansprechpartner.
Denn sollten Sie sich für eine Trennung und Scheidung entschieden haben, sind viele Bereiche, wie z.B., Sorge- und Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, Hausratsaufteilung, Unterhalt (Ehegatten/Kinder), Auflösung/Fortführung der Ehewohnung, Änderung der Steuerklassen, Änderung der Krankenversicherungsverhältnisse, davon betroffen, die unbedingt einer Regelung bedürfen. Es daher auch wichtig, dass Sie schon während der Trennung einige Maßnahmen ergreifen, um etwaige Rechtsnachteile zu vermeiden.
Wir informieren Sie gerne zum Familienrecht mit dem Ziel, jahrelange Rechtstreitigkeiten und weitere emotionale Belastungen zu vermeiden und begleiten Sie im Trennungs- und Scheidungsprozess.
Sie sind sich bereits einig und möchten so schnell wie möglich geschieden werden?
Auch hier stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Soweit Sie keinen Beratungs- und Klärungsbedarf bezüglich Ihrer Trennung und Scheidung haben, dann füllen einfach das Kontaktformular aus. Zusammen mit der von Ihnen unterzeichneten Vollmacht reichen wir ohne weitere kostenauslösende Termine den Antrag auf Scheidung ein, soweit die Voraussetzungen vorliegen.
Oftmals ist eine „streitige“ Scheidung häufig nur scheinbar die einzige Lösung. Es gibt auch andere Wege der Konfliktbewältigung. Ein anerkanntes Verfahren ist die Mediation.
Die Mediation, die außergerichtliche Streitschlichtung, ist nicht nur ein immer mehr im Aufwind befindliches Phänomen, sondern eine ernsthafte und sinnvolle Methode, Ihre Streitigkeit langfristig aus dem Weg zu räumen. Nicht mit einer Institution wie zum Beispiel Schiedsgericht oder Güte- oder Schlichtungsstelle zu verwechseln, soll Mediation streitenden Parteien helfen, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Der Mediator richtet nicht, er urteilt nicht zu Gunsten des einen oder zu Lasten des anderen, er macht, anders als ein Schlichter, auch keine eigenen Vorschläge; er "fördert die Kommunikation der Parteien", so steht es nun im Gesetz. Der Mediator "ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet".
Dadurch können kosten- und zeitintensive Gerichtsverfahren vermieden werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass von den Parteien Lösungen erarbeitet werden, die die konkrete Situation und die Bedürfnisse des Einzelnen berücksichtigen, was durch ein Gerichtsverfahren bzw. Urteil in der Regel oft nicht erreicht wird.
Und gerade in Bezug auf Unterhalt ist die Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes beider Parteien effektiver und auf Dauer wirtschaftlicher als ein jahrelanger Rechtsstreit.
„Beginnen Sie Ihren neuen Lebensabschnitt frei von jahrelangen und teuren Prozessen“
Wir beraten Sie gerne über Wege einer gemeinsamen und friedlichen Lösung.